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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 21.12.2005


Senatsbeschluß vom 21.12.05
AVIVA-Berlin

Arbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen können Bibliotheken ab 2006 kostenfrei nutzen. Ermäßigungen auch an mittlerweile 20 Berliner Bühnen und Kultureinrichtungen.




Auf Initiative von Kultursenator Flierl hat der Berliner Senat am 21.12.05 eine Änderung der Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin beschlossen.

Künftig sollen Berlinerinnen und Berliner, die von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung leben müssen, die öffentlichen Bibliotheken des Landes kostenlos nutzen können. Bisher musste für den Bibliotheksausweis ein Jahresbeitrag von 5 Euro entrichtet werden.
Die neuen Benutzungsbedingungen treten voraussichtlich im Frühjahr 2006 in Kraft. Als Nachweis für Anspruch auf kostenfreie Nutzung der öffentlichen Bibliotheken gelten die entsprechenden Leistungsbescheide oder die Kundenkarte/Berlin.TicketS der BVG.

Das Berlin.Ticket.S ist unentgeltlich bei den Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Grundsicherungsamt) erhältlich. Es berechtigt zum Erwerb des Sozialtickets der BVG und dient darüber hinaus an mittlerweile 20 Berliner Bühnen und Kultureinrichtungen als Nachweis zum Erwerb eines ermäßigten 3-Euro-Tickets für nicht verkaufte Karten an der Abendkasse.
Die Einführung eines solchen 3-Euro-Ticket für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, GrundsicherungsrentnerInnen und AsylbewerberInnen war im Mai 2005 von Kultursenator Flierl mit den Theatern, Opern und Konzerthäusern des Landes Berlin verabredet worden.
Mehr als 2.100 Anspruchsberechtigte haben allein in den ersten fünf Monaten von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

(Landespressedienst vom 21.12.05)

"SozialhilfeempfängerInnen mit amtlichen Ausweis" haben in den Staatlichen Museen freien Eintritt. Ausserdem können BesucherInnen jeden Donnerstag vier Stunden vor Schließung die staatlichen Museen kostenfrei besuchen.
Infos im Netz unter www.smb.museum



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Beitrag vom 21.12.2005

AVIVA-Redaktion